ADR steht für „Alternative Dispute Resolution“ und bezeichnet alternative Konfliktlösungsmethoden zum staatlichen Gerichtsverfahren. Umschrieben werden sie als strukturierte Verfahren, bei welchen mit Hilfe einer weiteren Person ein Ergebnis gefunden wird.

Mediation

ist ein Vermittlungsverfahren in freiwilliger, vertraulicher Selbstregulation, welches gekennzeichnet ist durch die Selbstverantwortung der Parteien. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei den Parteien und als Basis dienen die Interessen der Parteien. Das Ergebnis ist eine Einigung ggf. mit schriftlich fixierter Vereinbarung, einem Vertrag. Beteiligte sind die Konfliktparteien und der / die MediatorEn und nach Zustimmung aller Parteien auch weitere Personen.

Der Mediator hat die Aufgabe das Verfahren prozessorientiert zu leiten und die Interessen zu klären. Er wird durch die Parteien ausgesucht.

Schlichtung

ist ein Vermittlungsverfahren in Fremdregulation, welches gekennzeichnet ist durch die Selbstverantwortung der Parteien. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei den Parteien und als Basis dienen die Positionen und Interessen der Parteien. Das Ergebnis ist eine Einigung durch Vergleichsvorschlag, Verhandlung und Annahme auch durch den Schlichter ggf. mit schriftlich fixierter Vereinbarung, einem Vertrag. Entscheidungsbasis sind dabei je nach Verfahrensgestaltung Handelsbrauch, Recht oder Interessen. Beteiligte sind die Konfliktparteien und der Schlichter und nach Zustimmung aller Parteien auch weitere Personen.

Der Schlichter hat die Aufgabe das Verfahren inhaltsorientiert -evaluativ und beratend- zu leiten. Er wird durch die Parteien ausgesucht.

Güterichterverfahren

ist ein Vermittlungsverfahren durch Selbst- oder Fremdregulation, welches gekennzeichnet ist durch die Selbstverantwortung der Parteien. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei den Parteien und als Basis dienen die Positionen und Interessen der Parteien. Zulässig sind alle Methoden der alternativen Konfliktbeilegung von Mediation bis Schlichtung. Das Ergebnis ist eine eigenständige Einigung oder durch Vergleichsvorschlag, Verhandlung und Annahme auch durch den Güterichter ggf. mit schriftlich fixierter Vereinbarung, einem Vertrag. Entscheidungsbasis sind dabei je nach Verfahrensgestaltung Handelsbrauch, Recht oder Interessen. Beteiligte sind die Konfliktparteien und der Schlichter und nach Zustimmung aller Parteien auch weitere Personen.

Der Güterichter hat die Aufgabe das Verfahren prozess- und inhaltsorientiert -evaluativ und beratend- zu leiten. Er wird durch die Geschäftsordnung des Gerichtes zugeteilt.

Schiedsgerichtsverfahren

ist ein Verfahren privater Rechtsprechung durch Fremdregulation, welches gekennzeichnet ist durch die privatautonome Unterwerfung der Konfliktparteien unter das Schiedsgerichtsverfahren und die Schiedsberichtsentscheidung. Entscheidungsbasis ist dabei nationales Recht, internationales Privatrecht oder inter/nationaler Handelsbrauch. Das Ergebnis ist ein Urteil.